I. Geltungsbereich, Allgemeines
Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma HAS Technologie GmbH (im Folgenden: Fa. HAS ) und dem Käufer (im Folgenden: Kunden). Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gelten, sofern nichts anderes vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige zukünftige Verträge, ohne dass die Fa. HAS in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn der Kunde in seinem Auftrag oder in einem Bestätigungsschreiben auf anders lautende oder ergänzende Geschäftsbedingungen verweist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Fa. HAS ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Fa. HAS in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung oder Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Fa. HAS maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
Verweisungen auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie durch diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert werden.